Straßenwärter/Straßenwärterin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 4. Mai 2007
Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin in der Fassung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672 vom 14. Mai 2007) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Juni 2002; Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 193 a vom 16. Oktober 2002)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Straßenwärter-Ausbildungsverordnung vom 7. September 1982 (BGBl. I S. 1313) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Straßenwärter-Ausbildungsverordnung vom 7. September 1982 (BGBl. I S. 1313) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.