Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 10. Juni 1997

Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin vom 10. Juni 1997 (BGBl. I S. 1333 vom 13. Juni 1997) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 25. April 1997, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 205 vom 4. November 1997)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 03.12.1997
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 61021060
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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