Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 10. Juni 1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin vom 10. Juni 1997 (BGBl. I S. 1333 vom 13. Juni 1997)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.