Sozialversicherungsfachwirt/-in

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt - Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung und Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin - Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.

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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.06.2020
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102301bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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