Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 18. Dezember 1996

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1975 vom 23. Dezember 1996) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26. September 1996)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten vom 22. Juli 1977 (BGBl. I S. 1425) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 31.07.1990
  • Umfang: 92 Seiten
  • Artikelnr: 6102052
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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