Schornsteinfegermeister/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfeger-Handwerk vom 11. November 2015 (BGBl. I S. 1987), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schornsteinfegermeisterverordnung vom 25. Juni 1984 (BGBl. I S. 771) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schornsteinfegermeisterverordnung vom 25. Juni 1984 (BGBl. I S. 771) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.