Sattler/Sattlerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 14. Februar 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 913 vom 30. März 2005) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. März 2005) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Februar 2011 (BGBl. I S. 263 vom 25. Februar 2011)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sattler-Ausbildungsverordnung vom 29. Dezember 1983 (BGBl. 1984 I S. 16) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sattler-Ausbildungsverordnung vom 29. Dezember 1983 (BGBl. 1984 I S. 16) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.