Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 29. August 2014
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur
Rechts anwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten,
zum Rechts anwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten
vom 29. August 2014 (BGBl. I S. 1490 vom 11. September 2014)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Rechts anwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten,
zum Rechts anwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten
vom 29. August 2014 (BGBl. I S. 1490 vom 11. September 2014)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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