Produktveredler – Textil/Produktveredlerin – Textil

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 1. August 2005

Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler - Textil/zur Produktveredlerin - Textil in der Fassung vom 1. August 2005 (BGBl. I S. 2287 vom 10. August 2005) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. März 2005)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Textilveredlungsindustrie-Ausbildungsverordnung vom 8. Februar 1996 (BGBl. I S. 198) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 16.06.2005
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 61021267
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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