Produktgestalter-Textil/Produktgestalterin-Textil
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 24. Juni 2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 965 vom 30. Juni 2003)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 95) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tapisseristen/zur Tapisseristin vom 19. Juni 1980 (BGBl. I S. 717) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 95) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tapisseristen/zur Tapisseristin vom 19. Juni 1980 (BGBl. I S. 717) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.