Physiklaborant/Physiklaborantin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 30. Januar 1996
Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin vom 30. Januar 1996 (BGBl. I S. 158 vom 14. Februar 1996) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Physiklaborant/Physiklaborantin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 8. Dezember 1995, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 98 vom 29. Mai 1996)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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