Packmitteltechnologe/Packmitteltechnologin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 3. April 2018
Verordnung über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen/zur Packmitteltechnologin vom 20. Mai 2011 (BGBl. I S. 988 vom 30. Mai 2011), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 3. April 2018 (BGBl. I S. 429 vom 6. April 2018) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2011)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker/zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 5. April 2001 (BGBl. I S. 494) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker/zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 5. April 2001 (BGBl. I S. 494) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.