Modist/Modistin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 15. April 2004
Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin vom 15. April 2004 (BGBI. I S. 580 vom 21. April 2004)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.