Modellbauermeister/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Modellbauer-Handwerk vom 27. Dezember 2012 (BGBl. I S. 27), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. September 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellbauermeisterverordnung vom 19. März 1998 (BGBl. I S. 521) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. September 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellbauermeisterverordnung vom 19. März 1998 (BGBl. I S. 521) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.