Milchtechnologe / Milchtechnologin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 9. April 2010
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin vom 9. April 2010 (BGBl. I S. 421 vom 16. April 2010) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. Februar 2010)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Molkereifachmann- Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 513), die durch Artikel 74 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Molkereifachmann- Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 513), die durch Artikel 74 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.