Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 2. Mai 1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin vom 2. Mai 1997 (BGBl. I S. 1010 vom 22. Mai 1997), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Metallblasinstrumentenmacher-Ausbildungsverordnung vom 26. Mai 1999 (BGBl. I S. 1099 vom 2. Juni 1999)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.