Metallbauermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsbild

vom 2. Dezember 2024

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk (Metallbauermeisterverordnung - MetallbMstrV)

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Metallbauermeisterverordnung vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1224), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 37 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.01.2025
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102695c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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