Metallbauermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsbild

vom 18. Januar 2022

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk (Metallbauermeisterverordnung - MetallbMstrV) vom 02.12.2024, veröffentlicht im BGBl Nr. 390 vom 06.12.2024

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schlosser-Handwerk vom 2. Juni 1976 (BGBl. I S. 1397) und die Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schmiede-Handwerk vom 1. September 1978 (BGBl. I S. 1535) außer Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 15.02.2022
  • Umfang: 10 Seiten
  • Artikelnr: 6102695bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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