Meister/Meisterin im Raumausstatter-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 4. September 2023
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Raumausstatter-Handwerk vom 4. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 239 vom 8. September 2023)
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Raumausstattermeisterverordnung vom 18. Juni 2008 (BGBl. I S. 1087), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 66 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Raumausstattermeisterverordnung vom 18. Juni 2008 (BGBl. I S. 1087), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 66 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.