Meister/Meisterin für Bäderbetriebe

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe in der Fassung vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Schwimmmeister vom 3. Dezember 1975 (BGBl. I S. 2986) außer Kraft.

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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 05.06.2020
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102560b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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