Meister (Geprüfter)/Meisterin (Geprüfte) Medienproduktion Bild und Ton

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

in der Fassung vom 21. September 2023

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton - Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton (Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional- Fortbildungsverordnung - BuTMedienMstrBAProFV)

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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton vom 4. Juli 2012 (BGBl. I S. 1467), die zuletzt durch Artikel 61 der Verordnung vom Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.11.2023
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102711c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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