Meister (Geprüfter)/Meisterin (Geprüfte) Medienproduktion Bild und Ton
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
vom 9. Dezember 2019
Die Verordnung ist nicht mehr gültig.
Sie wurde ersetzt durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton - Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton (Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional- Fortbildungsverordnung - BuTMedienMstrBAProFV)
(Artikelnr. 6102711c)
Sie wurde ersetzt durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton - Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton (Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional- Fortbildungsverordnung - BuTMedienMstrBAProFV)
(Artikelnr. 6102711c)