Maßschneider/Maßschneiderin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 9. Mai 2005
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin vom 15. April 2004 (BGBI. I S. 571 vom 21. April 2004), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. Mai 2005 (BGBI. I S. 1292 vom 18. Mai 2005) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2004)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Maßschneiderausbildungsverordnung vom 8. August 1980 (BGBl. I S. 1277) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Maßschneiderausbildungsverordnung vom 8. August 1980 (BGBl. I S. 1277) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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