Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

in der Fassung vom 14. Juni 2023

- Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 647 vom 30. April 2004), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 14. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 151, S. 45 vom19. Juni 2023) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2004 in der Fassung vom 31. März 2023)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 31.07.2023
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 61021239cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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