Manufakturporzellanmaler/Manufakturporzellanmalerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 24. Januar 1995

Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin vom 24. Januar 1995 (BGBl. I S. 103 vom 3. Februar 1995)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1995 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 28.02.1995
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 6102474
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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