Kürschnermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild

vom 18. Januar 2022

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kürschner-Handwerk vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3463), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kürschner-Handwerk vom 21. Juli 1977 (BGBl. I S. 1418) sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kürschner-Handwerk vom 16. Januar 1980 (BGBl. I S. 85) außer Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 01.03.2022
  • Umfang: 6 Seiten
  • Artikelnr: 6102633cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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