Kürschner/Kürschnerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 13. Februar 1997

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk vom 13. Februar 1997 (BGBl. I S. 239 vom 25. Februar 1997) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Kürschner/Kürschnerin" in Industrie und Handwerk (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26. September 1996, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 184 vom 20. August 1997)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in der Pelzverarbeitung in Handwerk und Industrie vom 23. August 1972 (BGBl. I S. 1526) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 04.09.1997
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 61021040
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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