Kraftfahrzeugtechnikermeister/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk vom 28. November 2019 (BGBl. I S. 1987), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung vom 10. August 2000 (BGBl. I S. 1286), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung vom 10. August 2000 (BGBl. I S. 1286), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.