Kosmetiker/Kosmetikerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 9. Januar 2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 417 vom 24. Januar 2002) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kosmetiker/Kosmetikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Dezember 2001, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 210 vom 12. November 2002)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.