Konstrukteur/-in
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1151), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.