Konditor/Konditorin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 3. Juni 2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin vom 3. Juni 2003 (BGBl. I S. 790 vom 11. Juni 2003) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Konditor/Konditorin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. März 2003)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Konditor-Ausbildungsverordnung vom 30. März 1983 (BGBl. I S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 30 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Konditor-Ausbildungsverordnung vom 30. März 1983 (BGBl. I S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 30 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.