Klavier- und Cembalobauermeister/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk vom 17. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2842), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1912) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1912) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.