Kerzenhersteller und Wachsbildner/Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 16. Juli 2015
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin (BGBl. I S. 1308 vom 22. Juli 2015)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wachszieher-Ausbildungsverordnung vom 21. Dezember 1984 (BGBl. 1985 I S. 14) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wachszieher-Ausbildungsverordnung vom 21. Dezember 1984 (BGBl. 1985 I S. 14) außer Kraft.
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