Keramikermeister/-in
Verordnung über das Meisterprüfungsbild
vom 18. Januar 2022
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk vom 13. Januar 2006 (BGBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Keramikermeisterverordnung vom 3. Februar 1983 (BGBl. I S. 63) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Keramikermeisterverordnung vom 3. Februar 1983 (BGBl. I S. 63) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.