Informationstechnikermeister/Informationstechnikermeisterin

Verordnung über die Meisterprüfung

vom 21. Februar 2024

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Informationstechniker-Handwerk vom 21. Februar 2024
(BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62)

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Informationstechnikermeisterverordnung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2328), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 39 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.

In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 22.04.2024
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102696c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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