Informationselektroniker/Informationselektronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 19. Juni 2026
Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin) vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Dezember 2020), geändert die Verordnung zur Änderung der Informationselektronikerausbildung-Erprobungsverordnung vom 19. Juni 2026 (BGBL. I Nr. 187)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.