Industriemeister/-in Fachrichtung Schuhfertigung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Schuhfertigung/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 221), zuletzt geändert durch Artikel 65 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung vom 8. November 2002 (BGBl. I S. 4401), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung vom 8. November 2002 (BGBl. I S. 4401), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.