Industriemeister/-in Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung vom 25. Januar 2008 (BGBI. I S. 99) zuletzt geändert durch Artikel 39 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papierverarbeitung vom 4. Mai 1983 (BGBl. I S. 562), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papierverarbeitung vom 4. Mai 1983 (BGBl. I S. 562), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.
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