Industriemeister/-in Fachrichtung Buchbinderei
Verordnung über die Prüfung
vom 26. März 2014
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Buchbinderei vom 10. Juni 1988 (BGBI. I S. 756 vom 16. Juni 1988), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBI. I S. 274)
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1988 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1988 in Kraft.
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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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