Immobilienfachwirt/-in

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117), zuletzt geändert durch Artikel 41 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 23. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4060) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 10.06.2020
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102561c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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