Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 8. Juli 1996

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin vom 8. Juli 1996 (BGBl. I S. 940 vom 12. Juli 1996)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 01.08.1996
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 6102433
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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