Handzuginstrumentenmachermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsbild

vom 18. Januar 2022

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Handzuginstrumentenmacher-Handwerk vom 6. März 1998 (BGBl. I S. 431), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1998 in Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 04.03.2022
  • Umfang: 8 Seiten
  • Artikelnr: 6102688a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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