Glasveredlermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild

vom 18. Januar 2022

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glasveredler-Handwerk vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 994), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1994 in Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 15.02.2022
  • Umfang: 7 Seiten
  • Artikelnr: 6102670bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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