Glasermeister/-in

Verordnung über die Meisterprüfung

vom 18. Januar 2022

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Glaser-Handwerk (BGBI. I S. 2331), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk vom 9. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3012) außer Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.02.2022
  • Umfang: 10 Seiten
  • Artikelnr: 6102624bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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