Geomatiker/Geomatikerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 30. Mai 2010
Verordnung über die Berufsausbildung zum Geomatiker/zur Geomatikerin vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694 vom 4. Juni 2010)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kartografen/zur Kartografin vom 4. März 1997 (BGBl. I S. 536), die Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin vom 17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3889) und die Bergvermessungstechniker- Ausbildungsverordnung vom 28. Januar 1993 (BGBl. I S. 137) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kartografen/zur Kartografin vom 4. März 1997 (BGBl. I S. 536), die Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin vom 17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3889) und die Bergvermessungstechniker- Ausbildungsverordnung vom 28. Januar 1993 (BGBl. I S. 137) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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