Gärtner/Gärtnerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 6. März 1996
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin vom 6. März 1996 (BGBl. I S. 376 vom 14. März 1996)
Das PDF ist barriefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 12 und § 23 der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau vom 26. Juni 1972 (BGBl. I S. 1027), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) geändert worden ist, außer Kraft; § 24 wird gestrichen.
In der „Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 12 und § 23 der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau vom 26. Juni 1972 (BGBl. I S. 1027), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) geändert worden ist, außer Kraft; § 24 wird gestrichen.
In der „Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.