Friseur/Friseurin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 5. Juli 2022
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl. I S. 856), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juli 2022 (BGBl. I S. 1070) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. April 2008)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Januar 1997 (BGBl. I S. 36) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Januar 1997 (BGBl. I S. 36) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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