Forstwirt/Forstwirtin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 23. Januar 1998
Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin vom 23. Januar 1998 (BGBl. I S. 206 vom 3. Februar 1998) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 5. Dezember 1997, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 207 vom 4. November 1998)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt vom 27. Februar 1974 (BGBl. I S. 453, 833) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt vom 27. Februar 1974 (BGBl. I S. 453, 833) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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