Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 11. Juni 2024
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin vom 28. Juni 2013 (BGBl. I S. 2201 vom 12. Juli 2013), geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBI. I S. 90 vom 10. Februar 2014) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 186 vom 14. Juni 2024)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.