Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 27. Januar 2014
Die Verordnung ist nicht mehr gültig. Sie wird ersetzt durch die Verordnung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin vom 11. Juni 2024 (Artikelnr. 6102321b).
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektro‐nikerin vom 28. Juni 2013 (BGBl. I S. 2201 vom 12. Juli 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBI. I S. 90 vom 10. Februar 2014)
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektro‐nikerin vom 28. Juni 2013 (BGBl. I S. 2201 vom 12. Juli 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBI. I S. 90 vom 10. Februar 2014)
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.